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Wurzelbehandlung/ Endodontie

Eine Wurzelbehandlung ist die einzige Möglichkeit einen Zahn mit entzündetem Zahnnerv zu erhalten. Als Alternative bleibt nur die Zahnentfernung. Auch eine fehlgeschlagene Wurzelbehandlung kann den Zahnverlust zur Folge haben. Wurzelbehandlungen sind somit eine der wichtigsten Behandlungen in der Zahnmedizin und sollten immer mit größter Sorgfalt durchgeführt werden.

Bei einer Wurzelbehandlung wird der Zahnnerv aus dem Zahninneren entfernt. Dabei wird der Zahn von innen gereinigt, desinfiziert und wieder versiegelt. Eine Wurzelbehandlung wird mit lokaler Betäubung durchgeführt und ist ein schmerzfreier Eingriff. Durch die heutigen Möglichkeiten in der Endodontie ist die Erfolgschance, einen wurzelbehandelten Zahn langfristig zu erhalten, sehr gut.

Jeder Zahn wird von einem Zahnnerv (Pulpa) versorgt. Die Pulpa besteht u.a. aus Nervenfasern und Blutgefäßen. Bei einer Wurzelbehandlung wird der Zahnnerv entfernt. Der Zahn selber bleibt also erhalten und lediglich die Pulpa wird entfernt.

Ist ein Zahnnerv entzündet, besteht die Gefahr, dass Bakterien über den Wurzelkanal in den Knochen gelangen. Manchmal ist das auch bereits geschehen. Das Ziel einer Wurzelbehandlung ist den Wurzelkanal wieder zu desinfizieren und dicht zu verschließen, um einen erneuten Bakterienzutritt zu verhindern.

Eine Wurzelbehandlung ist erforderlich, wenn der Zahnnerv (die Pulpa) unumkehrbar entzündet ist. Gelangen Bakterien - z.B. durch eine Karies - in den Zahnnerv, führt dies zu einer Entzündung. Dabei gibt es verschiedene Formen von Entzündungen (Pulpitis), die auch unterschiedliche Beschwerden bereiten.

Bei einer akuten Pulpitis beispielsweise ist der Zahnnerv noch lebendig und der Zahn schmerzt sehr stark bei Kälte. Ist der Zahnnerv dagegen abgestorben, reagiert er nicht mehr auf Temperatur. Stattdessen kann der Zahn stark berührungsempfindlich sein und die Entzündung kann sich bereits auf den Knochen um die Wurzelspitze herum ausgedehnt haben. Genauso gibt es chronische Formen, die manchmal nicht direkt zu diagnostizieren sind.

Vereinfacht gesagt ist eine Wurzelbehandlung erforderlich, wenn ein entzündeter Zahnnerv Schmerzen verursacht oder wenn auf dem Röntgenbild bereits eine Entzündung im Knochen zu erkennen ist (das kann auch ohne Schmerzen der Fall sein).

Wurzelbehandlungen werden in der Regel in lokaler Betäubung durchgeführt und sind heute fast immer schmerzfrei.

Der Zahn wird geöffnet, um Zugang zum Wurzelkanal zu erhalten. Dabei haben Zähne unterschiedlich viele Wurzeln und Wurzelkanäle. Frontzähne haben normalerweise eine Wurzel, Backenzähnen mehrere. Jede Wurzel hat dabei mindestens einen Wurzelkanal, manchmal aber auch zwei oder mehr.

Anschließend wird der Wurzelkanal mit speziellen Instrumenten gängig gemacht und ausgefeilt ("aufbereitet"). Dabei sollte ein Wurzelkanal immer in seiner gesamten Länge, also bis zur Wurzelspitze, aufbereitet werden. Zwischendurch wird der Wurzelkanal gespült, um den Zahn zu reinigen und zu desinfizieren.

Nach der Aufbereitung und Desinfektion wird die Wurzelfüllung eingebracht und der Wurzelkanal dadurch versiegelt. Dies soll verhindern, dass erneut Bakterien in die Wurzel gelangen. Um den Zahn langfristig zu erhalten, muss auch der Zahn selber gut verschlossen und stabilisiert werden. Oft ist dazu die Überkronung erforderlich.

Auch ein bereits wurzelbehandelter Zahn kann erneut erkranken. Dies geschieht, wenn nach der ersten Wurzelbehandlung immer noch Bakterien im Wurzelkanal vorhanden sind oder erneut hinein gelangen konnten. Der Zahn kann dann erneut Beschwerden bereiten. Auf dem Röntgenbild erkennt man häufig eine Entzündung um die Wurzelspitze herum (apikale Parodontitis) und nicht selten eine Wurzelfüllung, die nicht bis zur Wurzelspitze reicht.

Die Ursache für die erneute Entzündung liegt meist in der ersten Wurzelbehandlung. Wurde der Zahn nicht ausreichend desinfiziert und vor erneutem Bakterienzutritt geschützt, kommt es zu einer erneuten Keimbesiedlung und Infektion des Wurzelkanals.

Eine immer noch weit verbreitete Vorgehensweise ist eine Wurzelspitzenresektion. Dabei wird die entzündete Wurzelspitze chirurgisch entfernt. Wenn der Verdacht besteht, dass der Wurzelkanal infiziert ist, nutzt das Entfernen der Wurzelspitze oft nicht viel, da die restliche Wurzel immer noch bakteriell besiedelt ist.

Die Alternative stellt die endodontische Revision dar, die erneute Wurzelbehandlung des Zahns. Dazu wird der Zahn wie bei der ersten Wurzelbehandlung geöffnet und die alte Wurzelfüllung entfernt. Häufig sind Wurzelkanäle nicht vollständig behandelt oder sogar ganz übersehen worden. Alle Wurzelkanäle werden erneut aufbereitet, desinfiziert und versiegelt. So wird zum einen die Ursache, der infizierte Wurzelkanal, beseitigt und andererseits ein chirurgischer Eingriff vermieden.

Endodontische Revisionen sind sehr kompliziert und werden nur von wenigen Zahnärzten durchgeführt. Wir führen diese Behandlung regelmäßig durch.

Wurzelbehandlungen werden grundsätzlich von jedem Zahnarzt durchgeführt. In den letzten Jahren hat sich das Verständnis für Wurzelbehandlungen jedoch stark weiterentwickelt und zu ganz neuen Herangehensweisen geführt. Eine Wurzelbehandlung nach heutigem medizinischen Standard durchzuführen, erfordert sehr viel Fortbildung Medizintechnik und Behandlungszeit. Oder anders ausgedrückt, Wurzelbehandlung ist nicht gleich Wurzelbehandlung. Zeigt die wissenschaftliche Literatur der letzten Jahrzehnte bei Erst-Wurzelbehandlungen mit einfachen Mitteln Erfolgsquoten von 50-70%, liegt die Erfolgsquote in Spezialistenkreisen bei weit über 90%. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen.

Ein modernes Wurzelbehandlungskonzept lässt sich nicht an einzelnen Schritten oder Geräten festmachen, die ganze Herangehensweise macht den Unterschied. Der heutige Standard bei Wurzelbehandlungen rückt zwei Aspekte ins Zentrum: Bakterien und Sichtvergrößerung. An den beiden folgenden Beispielen können Sie als Patient eventuell erkennen, welche Methode bei Ihnen zum Einsatz kommt.

  • "Bakterien" - Die Desinfektion des Zahnes steht im Fokus der Behandlung. Dabei sollen sowohl vorhandene Keime und deren Nährboden im gesamten Zahninneren beseitigt werden als auch der erneute Zutritt während, zwischen und nach den Behandlungen vermieden werden. Sie als Patient können das daran erkennen, dass der Zahn mittels eines Kofferdams isoliert wird.
  • "Sichtvergrößerung" - Bei Wurzelkanälen handelt es sich mitunter um sehr feine Strukturen, die mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen sind. Um möglichst alle Wurzelkanäle und deren Abzweigungen behandeln zu können, ist eine optische Vergrößerungshilfe unerlässlich. Sie als Patient können das daran erkennen, dass die Behandlung mit Lupenbrille oder Mikroskop durchgeführt wird.

Erst-Wurzelbehandlung

Ausgangssituation

Eine Karies im Zahnzwischenraum hat den Zahnnerv erreicht und zur schmerzhaften Entzündung des Zahnnervs geführt (akute Pulpitis).

Wurzelfüllung

Zuerst wurde die Karies entfernt und der Zahn provisorisch mit Kunststoff aufgebaut (prä-endodontischer Aufbau).
Die thermoplastische Wurzelfüllung füllt den Hohlraum auf und zeigt so auf dem Röntgenbild die Aufbereitung der Wurzelkanäle. Durch die Ultraschall unterstützten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind auch Seitenkanälchen geöffnet und abgefüllt worden, die mit Instrumenten nicht zugänglich sind (Pfeile).

Revision einer Wurzefüllung bei apikaler Parodontitis

Ausgangssituation

Der obere Pfeil zeigt die Undichtigkeit der vorhandenen Krone, durch die erneut Bakterien das Zahninnere besiedeln konnten.
Die Wurzelfüllung reicht in beiden Wurzeln nicht bis zur Wurzelspitze.
Der dunkle Bereich um die Wurzelspitzen herum ist die entzündungsbedingte Auflösung des Knochens (apikale Parodontitis).

Zustand nach 6 Monaten

Die Wurzelkanäle konnten vollständig aufbereitet und desinfiziert werden. Bereits nach 6 Monaten ist der dunkle Bereich verschwunden, die Entzündung ist ausgeheilt und es hat sich neuer Knochen gebildet.

Nicht behandelter Wurzelkanal

Ausgangssituation

Im Rahmen einer wiederholten Wurzelbehandlung (Revision) konnte mit dem feinsten Instrument und unter optischer Vergrößerung ein bis dahin nicht behandelter Wurzelkanal entdeckt werden.

Nach der Aufbereitung ist der übersehene dritte Wurzelkanal gut zu erkennen.

  • Wird bei einer Wurzelbehandlung die Wurzel entfernt?
    Nein, die Zahnwurzel bleibt erhalten. Es wird lediglich der Zahnnerv im inneren der Wurzel entfernt.

  • Ist eine Wurzelbehandlung schmerzhaft?
    Nein. Mit den heutigen Betäubungstechniken ist eine Wurzelbehandlung eine schmerzfreie Behandlung. Bei sehr starken Entzündungen kann es sein, dass mehrmals betäubt werden muss. Nach der Behandlung selber darf der Zahn noch ein paar Tage spürbar sein.

  • Bei mir funktionieren Wurzelbehandlungen nicht!
    Das bezweifeln wir. Wurzelbehandlungen können sehr kompliziert sein. Wahrscheinlicher ist, dass der Zahn nicht ausreichend gereinigt und desinfiziert wurde. Der Misserfolg lag vermutlich eher in der Herangehensweise.

  • Kann ein wurzelbehandelter Zahn noch weh tun?
    Ja, kann er. Der Zahn wird vom mehreren Seiten mit Nervenfasern versorgt. Bei einer Wurzelbehandlung werden nur die im Zahninneren entfernt. Fasern, die außen am Zahn ansetzen, funktionieren weiterhin.

  • Wie oft muss ich für eine Wurzelbehandlung kommen?
    Sowohl Erst-Wurzelbehandlungen als auch Revisionen (wiederholte Wurzelbehandlung) sind in der Regel in 1-2 Termin abgeschlossen. Ein Zahn, der Schmerzen verursacht hat, ist dabei in der Regel nach dem 1. Termin nahezu schmerzfrei.

  • Muss der Zahn danach überkront werden?
    Wahrscheinlich ja. Nicht jeder Zahn muss überkront werden, aber die meisten. Eine Füllung ist oft nicht ausreichend. Zum einen muss die erneute bakterielle Besiedlung verhindert, zum anderen der Zahn vor dem Zerbrechen geschützt werden. Die Überkronung sollte möglichst zeitnah erfolgen

  • Wie lange hält ein wurzelbehandelter Zahn?
    Diese Frage ist nicht zu beantworten. Grundsätzlich kann ein stabilisierter, wurzelbehandelter Zahn eine vergleichbare Lebenserwartung haben wie jeder andere Zahn. Durch die Vorschädigung bleibt dennoch ein größeres Risiko für Komplikationen. Diese Ungewissheit sollte jedoch nur in Extremfällen gegen einen Erhaltungsversuch sprechen.

Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie fast immer Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Wurzelbehandlung. Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. je nach vorhandenen Zähnen oder bei anatomischen Schwierigkeiten. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet dabei die Kosten für eine einfache, "ausreichende" Wurzelbehandlung.

Die Leistung der Krankenkasse reicht nicht aus, um den Aufwand einer Wurzelbehandlung mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten abzudecken. Als gesetzlich versicherter Patient besteht jedoch die Möglichkeit, die Mittel der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen und die Wurzelbehandlung durch eine private Zuzahlung "aufzuwerten".
Ist eine Wurzelbehandlung von der Leistungserstattung der Krankenkasse ausgeschlossen, sieht die gesetzliche Versicherung die Entfernung des Zahns vor. Sie haben als Patient dann die Wahlmöglichkeit die Wurzelbehandlung als reine Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Zusatzversicherungen mit dem Zusatz "Zahnbehandlung" beteiligen sich in der Regel an solchen privaten Kosten. Reine Zahnersatz-Versicherungen vermutlich nicht.

Private Krankenversicherung übernehmen die Kosten in der Regel im vollen Umfang. Das hängt jedoch immer vom gewählten Tarif ab.

Aufwand und Kosten hängen von der individuellen Situation ab. Wir klären Sie selbstverständlich vor der Behandlung über den Aufwand auf und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Weitere allgemeine Informationen zu Behandlungskosten finden Sie hier.